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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Generic Function AF UG, Am Mostphuhl 11, 12529 Schönefeld (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Cybersicherheit, IT-Beratung sowie verwandte Leistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter branchenüblicher Standards.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (Dienstvertrag). Dies gilt insbesondere für Beratungsleistungen, Audits und Penetrationstests.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und gewährleistet die erforderlichen Mitwirkungshandlungen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen vereinbaren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen, solange der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Für Penetrationstests und technische Prüfungen erteilt der Auftraggeber die erforderlichen schriftlichen Freigaben und stellt sicher, dass die Tests keine unbefugten Systeme oder Dritte betreffen.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Berichte und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.

Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Kündigung

Bei Dauerschutz- und Beratungsverträgen kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht individuell abweichende Regelungen getroffen wurden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Schönefeld.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Generic Function AF UG

Am Mostphuhl 11
12529 Schönefeld
Deutschland

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